Humboldt-Universität zu Berlin - Computer- und Medienservice

Einsatz von 32-Bit-Systemen in der Verwaltung

1. Ziel des Projektes


Gemeinsames Ziel von Zentraler Verwaltung und Rechenzentrum ist es, den relativ modernen DV-Ausstattungsgrad der Verwaltung, verbunden mit einem Höchstmaß an Austauschbarkeit von Dokumenten durch den durchgängigen Einsatz von Standardsoftware, weitgehend zu erhalten. Dazu gehört auch ein regelmäßiges Software-Update, das für die Bürokommunikationssoftware genauso gilt wie für das genutzte Betriebssystem.

Mit der Erarbeitung der Windows95-Standardinstallation für die Verwaltung wurde die Grundlage geschaffen, dieses Betriebssystem in der Verwaltung einzuführen. Für die Zukunft muß jedoch untersucht werden, durch welches Nachfolgesystem Windows95 abgelöst werden soll, da das System bekanntermaßen Lücken hinsichtlich der Sicherheit und Wartbarkeit aufweist. Zu untersuchen sind dabei Windows98 und WindowsNT, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf WindowsNT in seinen verschiedenen Versionen gesetzt werden muß.

2. Erwartete Ergebnisse

Die Schwierigkeit eines Betriebssystemwechsels in der Verwaltung liegt vor allem in dem Zwang, die Kompatibilität von Rechnern innerhalb der ZUV voll aufrechterhalten zu müssen, da nie alle Rechner gleichzeitig umgestellt werden können.

Erwartet wird deshalb eine tragfähige Entscheidung für ein Windows95-Nachfolgesystem, verbunden mit einer Vorschrift, wie dieses System installiert werden soll und wie abgesichert wird, daß die vorhandenen Software-Produkte lauffähig gemacht werden können. Dies setzt gründliche (zeitintensive) Tests von System- und Anwendungssoftware voraus.

3. Zeitdauer der Umsetzung

Zunächst wird gemäß dem durch die Steuerungsgruppe "Verwaltungsnetz" verabschiedeten Rahmenplan Windows95 in Teilen der Verwaltung eingeführt. Mit der Untersuchung eines Nachfolge-Betriebssystems wird deshalb nicht vor Anfang 2000 begonnen werden.
1. Planung der Tests: I. Quartal 2000
2. Abschluß der Untersuchungen inkl. Installationsanleitung für die ZUV: 31.12.2000

4. Kosten der Umsetzung

Die Kosten eines Betriebssystemwechsels sind abhängig vom Zielsystem selbst und von der Menge der Folgeupdates für die Standardsoftware. Hinzu kommen die Kosten für das Betriebssystem, die durch Campus-Lizenzen der Universität verringert werden können, und die Updates der Standardsoftware.

5. Projektverantwortung

Die Verantwortlichkeit für dieses Projekt liegt beim Rechenzentrum.