Abmeldungen vom Verwaltungsnetz
Scheidet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus der Universitätsverwaltung aus, so ist rechtzeitig vorher Folgendes zu veranlassen:
- die Daten im persönlichen Laufwerk/Verzeichnis und in der Mailbox sind durch sie/ihn zu löschen
- die Übergabe zusätzlicher Dienste, z.B. die Kalendernutzung, an den Nachfolger sind zu regeln
- Abmeldung des Verwaltungsnetzteilnehmers beim CMS (Abt. I)
Wir weisen darauf hin, dass noch vorhandene Benutzerdaten nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin dem Behördlichen Datenschutzbeauftragten übergeben werden müssen.
Als Alternative kann durch den Dienstvorgesetzten nur die vollständige Löschung aller Daten im persönlichen Laufwerk/Verzeichnis und in der Mailbox des Benutzers angeordnet werden.