Humboldt-Universität zu Berlin - Videokonferenzservice

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Hinweise für Lehrende

Informationen über den Ablauf der Aufzeichnung:
https://hu.berlin/hu-zoom-aufzeichnung

Hinweise für Teilnehmende

 

Mit dem Anfertigen von Aufzeichnungen übernehmen Sie die Verantwortung für die Belehrung der Teilnehmenden und den vorgabenkonformen Umgang mit den erfassten Informationen und Inhalten.

 

Mit dieser Handreichung (pdf, 2,0MB) zeigen wir, wie Sie

  • Mikrofone für alle Teilnehmende bei Eintritt und dauerhaft stumm schalten
  • die Bildschirmfreigabe steuern
  • den Chat anpassen
  • den Beitritt zur Zoom-Konferenz standardmäßig ohne Kamera einstellen
  • Annotationen von Teilnehmenden in der Bildschirmpräsentation deaktivieren

 

Im Meeting werden diese Optionen mit dem Symbol "Sicherheit" lediglich teilweise zusammengefasst. 

 

Vorbereitung auf die Aufzeichnung

 

  • Weisen Sie darauf hin, dass die Teilnahme per Kamera und Mikrofon freiwillig ist.
  • Starten Sie die Zoom-Konferenz im Vorfeld und nehmen Sie die entsprechenden Sicherheitseinstellungen vor (s.o.).
  • Sofern Sie von den Standardregelungen (z.B. Veröffentlichung über den Teilnehmerkreis hinaus) abweichen wollen, weisen Sie die Teilnehmenden darauf hin. Von der Freiwilligkeit der Teilnahme kann grundsätzlich nicht abgewichen werden. 

 

  • Mit dem Starten der Aufzeichnung erhalten Sie eine Einblendung sie eine Kurzinformation. Erst mit der Bestätigung dieser Informationen startet die Aufzeichnung und auch die Studierenden werden per Einblendung informiert.
  • Räumen Sie daher den Teilnehmenden genug Zeit ein, um ihre Einstellungen für Kamera und Mikrofon auszuwählen und anzupassen.

 

Während der Aufzeichnung

  • Wenn sich Teilnehmende aktiv per Mikrofon / Kamera beteiligen wollen, vergeben Sie die Rechte zur Nutzung dieser Geräte personengebunden bei Bedarf. Alternativ steht der Chat zur Verfügung. 
  • Mit Hilfe von Breakout-Sessions kann die Interaktivität während einer Aufzeichnung ermöglicht werden, da diese nicht von der Aufzeichnung erfasst werden. Verlässt auch der Host bei gestarteten Breakout-Sessions den Hauptraum, so pausiert die Aufzeichnung. 
  • Beachten Sie die gesetzlichen Regelungen bei der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material: hu.berlin/urheberrecht-lehre

 

Nach der Aufzeichnung

  • Nur dem Host steht die Aufzeichnung nach Abschluss der Veranstaltung zur Verfügung. Teilnehmende haben ein Widerspruchsrecht. Gegebenfalls eintreffende Bitten um Entfernung müssen umgesetzt werden. Die Veröffentlichung sollte erst mit Verzögerung (z.B. halber Tag) geschehen.
  • Beachten Sie auch hierbei urheberrechtlichen Beschränkungen. Im Normalfall sollte die Veröffentlichung der Veranstaltungsaufzeichnung auf den jeweiligen Kurs für die Dauer des Semesters begrenzt bleiben.