Empfehlungen und Initiativen
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
- Eine zentrale strategische Herausforderung für Hochschulen
Das Management von Forschungsdaten, die Möglichkeiten ihrer Vernetzung, ihre dauerhafte Verfügbarhaltung und ihr offener Zugang erfordern adäquate neue Infrastrukturen. Für die strategische Steuerung dieser Prozesse sind die Hochschulleitungen gefragt. Sie sind gefordert, an ihren Hochschulen Leitlinien zum Umgang mit digitalen Forschungsdaten abzustimmen und Vereinbarungen mit anderen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie fachspezifischen Daten-Infrastrukturen zu unterstützen.(in: Empfehlung der 16. HRK-Mitgliederversammlung, 13.05.2014)
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Nutzungsrechte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.(in: Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Leitlinie 10), 2019)
- Dokumentation
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen(in: Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Leitlinie 12), 2019)
- Öffentlicher Zugang
Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergenisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.(in: Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Leitlinie 13), 2019)
- Archivierung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.(in: Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Leitlinie 17), 2019)
- Datenmanagementplan bei der Antragstellung
Werden in dem geplanten Projekt systematisch Forschungsdaten erhoben, die für eine Nachnutzung geeignet sind, sollte der Antrag ein entsprechendes Konzept für die Überführung der Forschungsdaten in vorhandene Datenbanken oder Repositorien enthalten. Häufig ist es in diesem Fall sinnvoll, bereits in der Planungsphase Kontakt zu den Ansprechpersonen der entsprechenden Infrastrukturen aufzunehmen, um existierende Standards nutzen zu können oder um gegebenenfalls anfallende Kosten für diese Schritte in den Antrag integrieren zu können.(in: Hinweise für die Planungsphase - Welche Relevanz hat die Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten?, Aktualisierungsdatum: 13.08.2019)
Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI)
- Zugänglich, wenn möglich; eingeschränkt, wenn notwendig
Die barrierefreie Veröffentlichung von wissenschaftlichen Daten ist für alle Disziplinen erstrebenswert und entspricht der breiten Forderung nach Open Access. In einigen Disziplinen kann dieser Forderung z. B. aufgrund rechtlicher Aspekte nicht, oder nur eingeschränkt, nachgekommen werden. Je nach Disziplin und Daten können ggf. Zugangskontrollen helfen, rechtlich abgesicherte Wege zu beschreiten.(in: Positionspapier Forschungsdaten, 2009)
Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen
- Wissenschaftliche Anerkennung
Die Bereitstellung von Forschungsdaten zur weiteren Nutzung ist eine Leistung, die der Wissenschaft als Ganzer zu Gute kommt. Die Allianz ermutigt zur Anerkennung und Förderung dieses zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwands.(in: Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten, 2010)
- Zugang zu öffentlich geförderter Forschung
In Übereinstimmung mit wichtigen internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Förderung und Durchführung von Forschungsaufgaben unterstützt die Allianz die langfristige Sicherung und den grundsätzlich offenen Zugang zu Daten aus öffentlich geförderter Forschung.(in: Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten, 2010)
Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur (KII)
- Forschungsdaten als Kulturgut
Forschungs-Daten sind als nationales Kulturgut anzusehen und sollten im Sinne einer öffentlichen Aufgabe dauerhaft gesichert und der (Fach-)Öffentlichkeit sowie zukünftigen (Forscher-)Generationen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden.(in: Gesamtkonzept für die Informationsinfrastruktur in Deutschland, 2011)
Allgemeiner Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und Deutscher Hochschulverband (DHV)
- Ehrlichkeit im Umgang mit Daten
Die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens sind in allen Wissenschaftsdisziplinen gleich. Oberstes Prinzip ist die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Forschungsergebnisse und die ihnen zugrunde liegenden Daten müssen ebenso genau dokumentiert werden und überprüfbar sein, wie die Interpretationsleistungen und ihre Quellen.(in: Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten, 2012)
US National Research Council
- Norm for public funding
The value of data lies in their use. Full and open access to scientific data should be adopted as the international norm for the exchange of scientific data derived from publicly funded research.(in: Bits of Power: Issues in Global Access to Scientific Data, 1997)
Budapest Open Access Initiative (BOAI)
- Open Access to scholarly literature
An old tradition and a new technology have converged to make possible an unprecedented public good. The old tradition is the willingness of scientists and scholars to publish the fruits of their research in scholarly journals without payment, for the sake of inquiry and knowledge. The new technology is the internet. The public good they make possible is the world-wide electronic distribution of the peer-reviewed journal literature and completely free and unrestricted access to it by all scientists, scholars, teachers, students, and other curious minds.(in: BOAI Declaration, 2002)
- BOAI10 Recommendations: research articles and data
3.14. We encourage experiments with new forms of the scholarly research “article” and “book” in which texts are integrated in useful ways with underlying data, multimedia elements, executable code, related literature, and user commentary. [...] 4.5. The worldwide campaign for OA to research articles should work more closely with the worldwide campaigns for OA to books, theses and dissertations, research data, government data, educational resources, and source code.(in: Ten years on from the Budapest Open Access Initiative: setting the default to open, 2012)
Berliner Erklärung
- Open Access to Scientific Knowledge
Establishing open access as a worthwhile procedure ideally requires the active commitment of each and every individual producer of scientific knowledge and holder of cultural heritage. Open access contributions include original scientific research results, raw data and metadata, source materials, digital representations of pictorial and graphical materials and scholarly multimedia material.(in: Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities, 2003)
Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)
- Public investment
Sharing and open access to publicly funded research data not only helps to maximise the research potential of new digital technologies and networks, but provides greater returns from the public investment in research.(in: OECD Principles and Guidelines for Access to Research Data from Public Funding, 2007)
- Benefit from sharing
Whatever differences there may be between practices of, and policies on, data sharing, and whatever legitimate restrictions may be put on data access, practically all research could benefit from more systematic sharing.(in: OECD Principles and Guidelines for Access to Research Data from Public Funding, 2007)
European Commission
- A vision for 2030
Researchers and practitioners from any discipline are able to find, access and process the data they need. They can be confident in their ability to use and understand data, and they can evaluate the degree to which that data can be trusted.
- Data is the new oil
Taxpayers should not have to pay twice for scientific research and they need seamless access to raw data. We want to bring dissemination and exploitation of scientific research results to the next level. Data is the new oil.(Neelie Kroes, European Commission Vice-President for the Digital Agenda on Horizon 2020, in: Scientific data: open access to research results will boost Europe's innovation capacity, Press release IP/12/790, 2012)
Knowledge Exchange (DEFF, DFG, JISC, SURF)
- Data as scholarly result
Scientific and scholarly research nowadays results not only in publications but also increasingly in research data. Subsequently or parallel to the actual publications, research data sets are starting to have a life of their own as independent sources of information and analysis for further research. [...] To facilitate this, research data sets need to be discoverable and accessible in similar ways as publications are for purposes of validation and re-use in meta-analyses, simulation models and other types of studies.(in: A Surfboard for Riding the Wave. Towards a four country action programme on research data, 2011)