Was und wofür ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)?
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) muss von Verfahrensverantwortlichen geführt werden, um dem behördlichen Datenschützer notwendige Informationen bzgl. des Verfahrens schnell mitteilen zu können. Und es ist immer nur dann zu führen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, was auf Projekte und konkret OpenProject zutrifft, da beispielsweise Aufgaben angelegt und zugeordnet werden usw.
Konkret bedeutet das, dass nur der Projekt-Verantwortliche (Projekt-Admin) ein VVT führen muss, aber i.d.R. nicht für jedes einzelne Projekt, es sei denn, dass es Abweichungen bzgl. Verantwortlichkeiten, verarbeitete Datenkategorien usw. pro Projekt gibt.
Das VVT muss nur auf Verlangen und nur an den behördlichen Datenschützer oder einer übergeordneten Behörde geschickt werden. Es muss und darf also an niemanden sonst geschickt werden.