Verleih von IT-Geräten
Für Fakultäten, Zentraleinrichtungen, die zentrale Universitätsverwaltung und sonstige Einrichtungen der HU besteht -zur kurzfristigen Überbrückung eines dringenden Bedarfs- die Möglichkeit der Ausleihe von IT-Geräten (PCs, Notebooks, Drucker u. a.).
Ausleihberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HU mit einem gültigen HU-Account. Studierende sind aus rechtlichen Gründen von dieser Dienstleistung leider ausgeschlossen.
Die Ausleihfrist ist auf vier Wochen begrenzt.
Bei der Ausleihe von Geräten gilt insbesondere die Benutzungsordnung von CMS und UB §DV3: Nutzung von DV-Technik außerhalb des Computer- und Medienservice und der Universitätsbibliothek.
Interessenten wenden sich bitte an Herrn Otten.