Humboldt-Universität zu Berlin - Computer- und Medienservice

Gebührenordnung

Zentraleinrichtung Computer- und Medienservice
Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek



Gebührenordnung

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 8 Satz 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Mai 2003 (GVBl. S. 185) sowie des § 5 Abs. 1 Nr. 11 der Vorläufigen Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin haben der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin am 6. Januar 2004 und das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin am 23. Januar 2004 die nachstehende Gebührenordnung für die Zentraleinrichtung Computer- und Medienservice und die Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek beschlossen:

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Gebührenordnung gilt für die Zentraleinrichtung Computer- und Medienservice (CMS) und die Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek (UB)1 der Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden "Betreiber" genannt).

(2) Bestandteile dieser Gebührenordnung sind Teil A "Gebühren für DV-Dienstleistungen des CMS und der UB an der Humboldt-Universität" und Teil B "Gebühren für bibliothekarische Dienste an der Humboldt-Universität".

§ 2 Gebührenerhebung

(1) Für Aufgaben, die von Mitgliedern der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen ihrer Dienstaufgaben durchgeführt werden, wird grundsätzlich keine Gebühr erhoben. Besondere Kosten, die den Betreibern erwachsen, können in Rechnung gestellt werden (Auslagenersatz).

(2) Die Betreiber erheben für Dienstleistungen nach Benutzergruppen differenziert Gebühren. Diese sind im Anhang Teil A bzw. B spezifiziert.

(3) Für Überschreitung der Leihfrist werden Säumnisgebühren erhoben.

(4) Bei der Bereitstellung von DV-Technik außerhalb des CMS und der UB (Verleih) kann ein Sicherheitsbetrag erhoben werden, der bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückgezahlt wird. Die Höhe wird durch die Direktorin/den Direktor des CMS oder die Direktorin/den Direktor der UB festgelegt.

(5) Die Betreiber können festlegen, dass von der Erhebung bestimmter Gebühren oder vom Auslagenersatz (z.B. Portokosten, Versicherungen) abgesehen wird, wenn die Vereinnahmung von diesen Gebühren und/oder von diesem Auslagenersatz für die Betreiber einen unverhältnismäßigen und/oder unwirtschaftlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.

(6) Für gebührenpflichtige Dienstleistungen der Betreiber, die weder im Teil A noch im Teil B geregelt sind, werden Gebühren erhoben, die den Selbstkosten entsprechen.

(7) Die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter ist von dieser Gebührenordnung nicht berührt. Der Benutzende2 zahlt grundsätzlich direkt an den Drittanbieter. Hier gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

§ 3 Benutzergruppen

(1) Die Benutzenden werden folgenden Benutzergruppen zugeordnet:

Benutzergruppe 1: Mitglieder der Humboldt-Universität (Studierende, Hochschullehrer, sonstige Mitglieder, Institutionen)

Benutzergruppe 2: Angehörige anderer Hochschulen der Länder Berlin/Brandenburg (Studierende, Hochschullehrer, sonstige Angehörige, Institutionen)

Benutzergruppe 3: Angehörige sonstiger Öffentlicher Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Behörden

Benutzergruppe 4: Sonstige juristische oder natürliche Personen bzw. Institutionen

§ 4 Gebührenbemessung

(1) Die Gebühren werden unter Berücksichtigung des § 83 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge des Landes Berlin in der jeweils gültigen Fassung bemessen.

(2) Die Gebühren werden nach folgenden Arten bemessen:

- fester Gebührensatz oder - Selbstkosten.

Der feste Gebührensatz berücksichtigt den mit der Dienstleistung verbundenen Verwaltungsaufwand.

Die Selbstkosten umfassen:

- Personalkosten
- Betriebskosten (Wartungs- und Reparaturkosten, Materialkosten, Energiekosten, sonstige laufende Kosten für den Betrieb)
- Amortisation der Investitionskosten für DV-Anlagen und -geräte, wobei die Abschreibungssätze der AFA-Tabellen4 der Humboldt-Universität zugrundegelegt werden

(3) Grundlage für die Bemessung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind die Betriebsunterlagen des jeweiligen Betreibers.

§ 5 Zuordnung der Bemessungsart zu Dienstleistungen und Benutzergruppen

(1) Für die in Teil A aufgeführten DV-Dienstleistungen gilt:

Benutzergruppe 1 und 2: gebührenfrei Benutzergruppe 3 und 4: Selbstkosten (2) Für die in Teil B aufgeführten bibliothekarischen Dienstleistungen werden von allen Benutzergruppen grundsätzlich feste Gebührensätze erhoben.

(3) Auslagen, die dem Betreiber durch den Benutzenden entstehen, sind diesem zu erstatten.

(4) Besondere Kosten, die nach ihrer Art oder Höhe von den üblicherweise bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung anfallenden Kosten abweichen und den jeweiligen Benutzenden direkt zuordenbar sind, können gesondert berechnet werden.

(5) Portokosten für Benachrichtigungsschreiben sind, soweit nicht anders geregelt, dem jeweiligen Betreiber zu erstatten.

§ 6 Fälligkeit der Gebühren

(1) Gebühren, Auslagenersatz und Sicherheitsbeträge werden mit der jeweiligen Handlung, Säumnisgebühren mit Beginn der Säumnis gemäß Teil B Ziffer 1 und Schadenersatz mit Verlust des Mediums fällig.

(2) Bei ausgebliebener Rückgabe der Medien ist Wertersatz zu leisten.

(3) Bei Zahlungsverzug, fehlender Rückgabe von Medien oder Nichtzahlung der Mahngebühren ergeht ein Bescheid. Die Durchsetzung erfolgt im Zwangsverwaltungsverfahren.

§ 7 Stundung und Erlass von Gebühren, Auslagenersatz und Kosten

(1) Gebühren, Auslagenersatz und entstandene Kosten für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung können in Anlehnung und unter Beachtung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (§ 59 LHO) dem Benutzenden gemindert, gestundet oder erlassen werden.

(2) Für die Minderung, die Stundung oder den Erlass von Gebühren ist ein schriftlicher Antrag des Benutzenden an die Direktorin/den Direktor des CMS, an die Leiterin/den Leiter der Benutzungsabteilung der UB oder der jeweiligen Zweigbibliothek nötig.

(3) Über Minderung, Stundung und Erlass von Gebühren im bibliothekarischen Bereich bis zu einer Höhe von 100 EUR entscheidet die Leiterin/der Leiter der Zweigbibliothek.

(4) Über Minderung, Stundung und Erlass von Gebühren im bibliothekarischen Bereich ab 100 EUR entscheidet die Leiterin/der Leiter der Benutzungsabteilung der UB.

(5) Über Minderung, Stundung und Erlass von Gebühren für DV-Dienstleistungen entscheidet die Direktorin/der Direktor des CMS.

§ 8 In-Kraft-Treten

(1) Diese "Gebührenordnung für die Zentraleinrichtung Computer- und Medienservice und die Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin" tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die "Gebührensatzung der Universitätsbibliothek" vom 30. April 2002 (Amtliches Mitteilungsblatt 17/2002) außer Kraft.


Teil A:

Gebühren für DV-Dienstleistungen des CMS und der UB
an der Humboldt-Universität zu Berlin

Nr. Gegenstand/Dienstleistung Bemessungseinheit Bemessungsgrundlage/Gebühr

1 Kommunikationsdienste

1.1 Zugang zum Universitätsnetz (Einwahl, Wireless LAN) je Zugang Selbstkosten
1.2 Informations- und Datenbankdienste je Stunde Selbstkosten

2 File- und Computeservice

2.1 Bereitstellung von Festplattenspeicherplatz je MByte Selbstkosten
2.2 Backupservice je GByte Selbstkosten
2.3 Betrieb des Computeservice des CMS je Minute (CPU-Zeit) Selbstkosten

3 Hard- und Softwareservice

3.1 Unterstützung der Forschung bei der Anwendung anwendungsspezifischer Software je Stunde Selbstkosten
3.2 Betrieb eines Hardwareservice für ausgewählte dezentrale Rechentechnik und lokale Netze je Stunde Selbstkosten + Material
3.3 Verleih von IuK-Kapazität je Tag auf Anfrage
3.4 Virensuche und -beseitigung je Stunde Selbstkosten

4 Benutzerberatung und -verwaltung

4.1 Accountvergabe und -verwaltung je Account Selbstkosten
4.2 CMS-Hotline, Support bis 30 Minuten gebührenfrei
ab 30 Minuten Selbstkosten

5 Bereitstellung von Computerräumen und von Räumen mit Spezialausrüstung

5.1 PC-Saal je Zeiteinheit IT-Raumnutzungsformel
5.2 Schulungsräume je Zeiteinheit IT-Raumnutzungsformel
5.3 Vortrags- und Demoräume je Zeiteinheit IT-Raumnutzungsformel
5.4 Sonderarbeitsplätze je Zeiteinheit IT-Raumnutzungsformel
5.5 Videoschnittplätze je Zeiteinheit IT-Raumnutzungsformel

6 Netzbasierende Dienste

6.1 Web-Gestaltung je Stunde Selbstkosten
6.2 Elektronisches Publizieren je Stunde Selbstkosten
6.3 Videokonferenzen je Stunde Selbstkosten
6.4 Streaming je Stunde Selbstkosten

7 Video- und Audiobereich

7.1 Aufnahme je Stunde Selbstkosten
7.2 Bearbeitung je Stunde Selbstkosten
7.3 Komprimierung und Formatwandlung je Stunde Selbstkosten
7.4 DVD Produktion je Stunde Selbstkosten
7.5 MAZ-Kopien je Stunde Selbstkosten

8 Computergrafik und Bildbearbeitung

8.1 Grafikerstellung je Stück Selbstkosten
8.2 Grafikbearbeitung je Stunde Selbstkosten
8.3 Bildbearbeitung je Stunde Selbstkosten

9 Print- und Scandienst

9.1 Scan je Stunde Selbstkosten
9.2 Druck (DIN A4) je Seite schwarz/weiß 0,05 EUR
je Seite Farbe 0,15 EUR
9.3 Filmbelichtung je Stück Selbstkosten

10 Visualisierung und Animation

10.1 Visualisierung je Stunde Selbstkosten
10.2 Animation je Stunde Selbstkosten

11 Multimediaanwendungen

11.1 Projekterarbeitung je Stunde Selbstkosten
11.2 Authoring je Stunde Selbstkosten

12 Persönliche Einzelberatung

12.1 Beratung zu Installation und Nutzung von PC-Software je Stunde Selbstkosten
12.2 Beratung zu Informationssystemen je Stunde Selbstkosten
12.3 Beratung zu Betriebssystemen je Stunde Selbstkosten
12.4 Beratung zur Nutzung grafischer Ein- und Ausgabegeräte je Stunde Selbstkosten
12.5 Beratung zur Nutzung des Videoarbeitsplatzes je Stunde Selbstkosten
12.6 Beratung zu spezieller Anwendungssoftware je Stunde Selbstkosten
12.7 Beratung zum Office-Paket je Stunde Selbstkosten
12.8 Beratung zu Datenbanken je Stunde Selbstkosten
12.9 Beratung zu Computer-Viren je Stunde Selbstkosten
12.10 Beratung zu Publikationsvorhaben und Reihen je Stunde Selbstkosten

13 Weiterbildung

13.1 Lehrgänge zu Betriebssystemen je Tag Selbstkosten
13.2 Lehrgänge zu Rechnernetzen je Tag Selbstkosten
13.3 Lehrgänge zu WWW je Tag Selbstkosten
13.4 Lehrgänge zur Sicherheit in Netzen je Tag Selbstkosten
13.5 Lehrgänge zu Anwendungssoftware je Tag Selbstkosten
13.6 Lehrgänge zum elektronischen Publizieren je Tag Selbstkosten

14 Planungs- und Entwicklungsarbeiten

14.1 Entwicklung von DV-Konzepten (Finanzen, Ausstattung, Standards, Schulungen, Sicherheit...) je Stunde Selbstkosten
14.2 Netzplanung, Netzaufbau und -ausbau je Stunde Selbstkosten
14.3 Entwicklung von DV-Anwendungssystemen je Stunde Selbstkosten
14.4 Erstellung von Datenbankanwendungen je Stunde Selbstkosten
14.5 Multimediaanwendungen je Stunde Selbstkosten
14.6 IuK-Planungen aller Art je Stunde Selbstkosten
14.7 Ausstattungsfragen je Stunde Selbstkosten

15 Andere Dienstleistungen

15.1 Havarie-, Backuplösungen je Stunde Selbstkosten
15.2 Erstellung von Gutachten je Stunde Selbstkosten
15.3 Hosting von digitalen Publikationsvorhaben je Publikation Selbstkosten

Berechnungsgrundlagen:

1. Gebühren für Räume mit IT-Spezialausrüstung (IT-Raumnutzungsformel)

GebührRaum = entgelt_hu + Anteil_Gerätenutzung + Personalkostenpauschale
entgelt_hu: Entgelt lt. "Raumnutzungs- und Entgeltordnung der Humboldt-Universität"
Anteil_Gerätenutzung: Es werden die Gesamtkosten der vorhandenen IuK-Technik bei 40 Wochenstunden und 20 % Abschreibung pro Jahr zum Ansatz gebracht (Faktor 1/260)
Personalkostenpauschale: 20 EUR pro Woche (4 EUR pro Tag)

2. Gebührenberechnung nach Selbstkosten

Die Berechnung der Selbstkosten wird nach dem Verfahren der Vollkostenrechnung vorgenommen. Dabei findet das Prinzip der Durchschnittsbildung Anwendung. Die anfallenden Kosten (inkl. Abschreibungskosten) werden auf die Kostenträger (Dienstleistung) verteilt.

Anteil_Personalkosten
+ Anteil_Sachkosten
+ Anteil_Umlage_aus_HU
+ Anteil_Gerätenutzung
= GebührDienstleistung



Anteil_Personalkosten: Personalkosten werden auf Basis der Durchschnittssätze der HU berechnet; Anteile der an der Dienstleistung beteiligten Personen
Anteil_Sachkosten: Anteil der Sachkosten der ZE CMS der an der Dienstleistung beteiligten Personen
Anteil_Umlage_aus_HU: Anteil der ZE CMS an den Ausgaben der HU (Miete, Bewirtschaftungsausgaben, Anteile Verwaltung; auf der Basis von Umlagerechnung des Kennzahlensystems)
Anteil_Gerätenutzung: Anteil des Geräteeinsatzes unter Berücksichtigung der Abschreibungssätze der AfA-Tabellen5

Teil B:

Gebühren für bibliothekarische Dienste
an der Humboldt-Universität zu Berlin

Nr. Gegenstand/ Dienstleistung Bemessungseinheit Bemessungsgrundlage/Gebühr

1 Versäumnisse

1.1 Überschreitung der Leihfrist bzw. nicht beachtete Rückgabeforderung ab 5. Tag (einschließlich gegebenenfalls anfallender Portokosten bei Postversand) je Medium 2,00 EUR
1.2 Mahnung gemäß 1.1 ab 19. Tag (einschließlich gegebenenfalls anfallender Portokosten bei Postversand) je Medium 5,00 EUR
1.3 Mahnung gemäß 1.1 ab 33. Tag (inkl. Portokosten) je Medium 13,00 EUR

2 Reparatur/Ersatz

2.1 Ersatz eines Benutzerausweises je Ausweis 5,00 EUR
2.2 Ersatz von Schließfachschlüsseln je Schlüssel 20,45 EUR
2.3 Reparatur beschädigter Medien je Medium Reparaturkosten + 20,45 EUR
2.4 Ersatz verlorengegangener Medien je Medium Beschaffungskosten + 20,45 EUR

3 Reprografische Eigenleistungen

3.1 Rückvergrößerung von Mikrofilmen je DIN A4 Kopie 0,10 EUR
je DIN A3 Kopie 0,25 EUR
3.2 Ausdrucke an DV-Arbeitsplätzen je DIN A4 Blatt 0,05 EUR

4 Reprografische Dienstleistungen

4.1 Direktkopie von Originalwerken je DIN A4 Kopie 0,15 EUR
je DIN A3 Kopie 0,25 EUR
je DIN A4 Transparentfolie 0,50 EUR
4.2 Kopien bestandsgeschützter Werke je DIN A4 Kopie 2,00 EUR
je DIN A3 Kopie 4,00 EUR
4.3 Rückvergrößerung von Mikrofilmen je DIN A4 Kopie 0,25 EUR
je DIN A3 Kopie 0,50 EUR
4.4 Mikrofiches (MF) DIN A6 Neuanfertigung je MF 10,20 EUR
4.5 Mikrofiches (MF) DIN A6 Duplikat je MF 2,05 EUR
4.6 Aufnahmen auf Mikro-Rollfilm (35 mm) Mindestgebühr 1,00 EUR
je Aufnahme 0,15 EUR
je Aufnahme von Vorlagen größer als DIN A3 0,40 EUR
4.7 Rollfilmkopie (35 mm) bis laufende 5 m je Meter 2,05 EUR
für jedes weitere laufende Meter 1,00 EUR
4.8 Ausdrucke aus Dateien je DIN A4 Blatt 0,10 EUR
4.9 Anfertigung von Scans Mindestgebühr 1,00 EUR
je DIN A4 Seite 0,20 EUR
je DIN A3 Seite 0,30 EUR
4.10 Ausgabe auf Diskette je Diskette 0,50 EUR
4.11 Ausgabe auf CD-Rom je CD-ROM 2,50 EUR
4.12 Gebühren für die nicht kommerzielle Nutzung von digitalen Bildern, die Bestandteil der Sonderbestände sind je Bilddatei 5,00 EUR
4.13 Gebühren für die kommerzielle Nutzung von digitalen Bildern, die Bestandteil der Sonderbestände sind bei einer Auflage bis 1000 Drucken je Bilddatei 10,00 EUR
bei einer Auflage von über 1000 Drucken je Bilddatei 20,00 EUR

5 Fernleihe

5.1 Vermittlung und Lieferung eines Mediums im regionalen, nationalen und internationalen Leihverkehr lt. Gebührenregelung des Leihverkehrs

6 Dokumentenlieferung

6.1 Versand von Originalliteratur je Bestellung 7,00 EUR
6.2 Vermittlung und Lieferung von Literatur über Dokumentlieferdienste Lt. Gebührenordnungen dieser Dienste
6.3 Versand von Originalliteratur im Rahmen der Sondersammelgebiete je Bestellung 7,00 EUR
6.4 Elektronische Dokumentenlieferung per Mail je Auftrag entstandene Kosten

7 Auskünfte/Recherchen

7.1 Schriftliche Literaturauskünfte, die bis zu 10 Minuten Bearbeitungszeit benötigen je Bestellung gebührenfrei
7.2 Schriftliche Literaturauskünfte, die mehr als 10 Minuten Bearbeitungszeit benötigen, für jeweils 20 Minuten Bearbeitungszeit je Bestellung 15,00 EUR
7.3 Auftragsrecherchen in kostenpflichtigen, externen Datenbanken Grundgebühr 25,00 EUR + entstandene Kosten
7.4 Einfache Datenbank- und Online-Recherchen bis zu 10 Minuten, bis zu 5 Suchbegriffen in max. 2 Datenbanken Recherche-Ergebnis mit max. 20 Nachweise 15,00 EUR

1 Die Gebühren des Archivs sind in der jeweils gültigen "Gebührenordnung des Universitätsarchivs der Humboldt-Universität zu Berlin" gesondert geregelt.
2 Der Begriff "Benutzender" wird im Sinne dieser Ordnung synonym sowohl für benutzungsberechtigte Damen und Herren als auch für Einrichtungen verwendet.
3 § 8 Grundsätze für die Bemessung von Gebühren und Beiträgen
4 Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter
5 Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter


Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, Nr. 24/2004 (14. Juni 2004)