Gebührenordnung
Zentraleinrichtung Computer- und Medienservice
Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek
Gebührenordnung
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 8 Satz 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Mai 2003 (GVBl. S. 185) sowie des § 5 Abs. 1 Nr. 11 der Vorläufigen Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin haben der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin am 6. Januar 2004 und das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin am 23. Januar 2004 die nachstehende Gebührenordnung für die Zentraleinrichtung Computer- und Medienservice und die Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek beschlossen:
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Diese Gebührenordnung gilt für die Zentraleinrichtung Computer- und
Medienservice (CMS) und die Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek (UB)1 der Humboldt-Universität
zu Berlin (im Folgenden "Betreiber" genannt).
(2) Bestandteile dieser Gebührenordnung sind Teil A "Gebühren für
DV-Dienstleistungen des CMS und der UB an der Humboldt-Universität" und Teil
B "Gebühren für bibliothekarische Dienste an der
Humboldt-Universität".
§ 2 Gebührenerhebung
(1) Für Aufgaben, die von Mitgliedern der Humboldt-Universität zu Berlin
im Rahmen ihrer Dienstaufgaben durchgeführt werden, wird grundsätzlich keine
Gebühr erhoben. Besondere Kosten, die den Betreibern erwachsen, können in
Rechnung gestellt werden (Auslagenersatz).
(2) Die Betreiber erheben für Dienstleistungen nach Benutzergruppen
differenziert Gebühren. Diese sind im Anhang Teil A bzw. B
spezifiziert.
(3) Für Überschreitung der Leihfrist werden Säumnisgebühren erhoben.
(4) Bei der Bereitstellung von DV-Technik außerhalb des CMS und der UB
(Verleih) kann ein Sicherheitsbetrag erhoben werden, der bei ordnungsgemäßer
Rückgabe vollständig zurückgezahlt wird. Die Höhe wird durch die
Direktorin/den Direktor des CMS oder die Direktorin/den Direktor der UB
festgelegt.
(5) Die Betreiber können festlegen, dass von der Erhebung bestimmter
Gebühren oder vom Auslagenersatz (z.B. Portokosten, Versicherungen)
abgesehen wird, wenn die Vereinnahmung von diesen Gebühren und/oder von
diesem Auslagenersatz für die Betreiber einen unverhältnismäßigen und/oder
unwirtschaftlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
(6) Für gebührenpflichtige Dienstleistungen der Betreiber, die weder im
Teil A noch im Teil B geregelt sind, werden Gebühren erhoben, die den
Selbstkosten entsprechen.
(7) Die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter ist von dieser
Gebührenordnung nicht berührt. Der Benutzende2 zahlt grundsätzlich direkt an den
Drittanbieter. Hier gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
§ 3 Benutzergruppen
(1) Die Benutzenden werden folgenden Benutzergruppen zugeordnet:
Benutzergruppe 2: Angehörige anderer Hochschulen der Länder Berlin/Brandenburg (Studierende, Hochschullehrer, sonstige Angehörige, Institutionen)
Benutzergruppe 3: Angehörige sonstiger Öffentlicher Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Behörden
Benutzergruppe 4: Sonstige juristische oder natürliche Personen bzw. Institutionen
§ 4 Gebührenbemessung
(1) Die Gebühren werden unter Berücksichtigung des § 83 des Gesetzes über Gebühren
und Beiträge des Landes Berlin in der jeweils gültigen Fassung
bemessen.
(2) Die Gebühren werden nach folgenden Arten bemessen:
Der feste Gebührensatz berücksichtigt den mit der Dienstleistung
verbundenen Verwaltungsaufwand.
Die Selbstkosten umfassen:
- Betriebskosten (Wartungs- und Reparaturkosten, Materialkosten, Energiekosten, sonstige laufende Kosten für den Betrieb)
- Amortisation der Investitionskosten für DV-Anlagen und -geräte, wobei die Abschreibungssätze der AFA-Tabellen4 der Humboldt-Universität zugrundegelegt werden
(3) Grundlage für die Bemessung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind die Betriebsunterlagen des jeweiligen Betreibers.
§ 5 Zuordnung der Bemessungsart zu Dienstleistungen und Benutzergruppen
(1) Für die in Teil A aufgeführten DV-Dienstleistungen gilt:
Benutzergruppe 1 und 2: gebührenfrei Benutzergruppe 3 und 4: Selbstkosten
(2) Für die in Teil B aufgeführten bibliothekarischen Dienstleistungen
werden von allen Benutzergruppen grundsätzlich feste Gebührensätze
erhoben.
(3) Auslagen, die dem Betreiber durch den Benutzenden entstehen, sind
diesem zu erstatten.
(4) Besondere Kosten, die nach ihrer Art oder Höhe von den üblicherweise
bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung anfallenden Kosten abweichen
und den jeweiligen Benutzenden direkt zuordenbar sind, können gesondert
berechnet werden.
(5) Portokosten für Benachrichtigungsschreiben sind, soweit nicht anders
geregelt, dem jeweiligen Betreiber zu erstatten.
§ 6 Fälligkeit der Gebühren
(1) Gebühren, Auslagenersatz und Sicherheitsbeträge werden mit der
jeweiligen Handlung, Säumnisgebühren mit Beginn der Säumnis gemäß Teil B
Ziffer 1 und Schadenersatz mit Verlust des Mediums fällig.
(2) Bei ausgebliebener Rückgabe der Medien ist Wertersatz zu leisten.
(3) Bei Zahlungsverzug, fehlender Rückgabe von Medien oder Nichtzahlung der
Mahngebühren ergeht ein Bescheid. Die Durchsetzung erfolgt im
Zwangsverwaltungsverfahren.
§ 7 Stundung und Erlass von Gebühren, Auslagenersatz und Kosten
(1) Gebühren, Auslagenersatz und entstandene Kosten für die
Inanspruchnahme einer Dienstleistung können in Anlehnung und unter Beachtung
der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (§ 59 LHO) dem Benutzenden
gemindert, gestundet oder erlassen werden.
(2) Für die Minderung, die Stundung oder den Erlass von Gebühren ist ein
schriftlicher Antrag des Benutzenden an die Direktorin/den Direktor des CMS,
an die Leiterin/den Leiter der Benutzungsabteilung der UB oder der
jeweiligen Zweigbibliothek nötig.
(3) Über Minderung, Stundung und Erlass von Gebühren im bibliothekarischen
Bereich bis zu einer Höhe von 100 EUR entscheidet die Leiterin/der Leiter
der Zweigbibliothek.
(4) Über Minderung, Stundung und Erlass von Gebühren im bibliothekarischen
Bereich ab 100 EUR entscheidet die Leiterin/der Leiter der
Benutzungsabteilung der UB.
(5) Über Minderung, Stundung und Erlass von Gebühren für
DV-Dienstleistungen entscheidet die Direktorin/der Direktor des CMS.
§ 8 In-Kraft-Treten
(1) Diese "Gebührenordnung für die Zentraleinrichtung Computer- und
Medienservice und die Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek der
Humboldt-Universität zu Berlin" tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im
Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in
Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die "Gebührensatzung der Universitätsbibliothek" vom
30. April 2002 (Amtliches Mitteilungsblatt 17/2002) außer Kraft.
Teil A:
Gebühren für DV-Dienstleistungen des CMS und der UB
an der Humboldt-Universität zu Berlin
Nr. | Gegenstand/Dienstleistung | Bemessungseinheit | Bemessungsgrundlage/Gebühr |
1 Kommunikationsdienste |
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1.1 | Zugang zum Universitätsnetz (Einwahl, Wireless LAN) | je Zugang | Selbstkosten |
1.2 | Informations- und Datenbankdienste | je Stunde | Selbstkosten |
2 File- und Computeservice |
|||
2.1 | Bereitstellung von Festplattenspeicherplatz | je MByte | Selbstkosten |
2.2 | Backupservice | je GByte | Selbstkosten |
2.3 | Betrieb des Computeservice des CMS | je Minute (CPU-Zeit) | Selbstkosten |
3 Hard- und Softwareservice |
|||
3.1 | Unterstützung der Forschung bei der Anwendung anwendungsspezifischer Software | je Stunde | Selbstkosten |
3.2 | Betrieb eines Hardwareservice für ausgewählte dezentrale Rechentechnik und lokale Netze | je Stunde | Selbstkosten + Material |
3.3 | Verleih von IuK-Kapazität | je Tag | auf Anfrage |
3.4 | Virensuche und -beseitigung | je Stunde | Selbstkosten |
4 Benutzerberatung und -verwaltung |
|||
4.1 | Accountvergabe und -verwaltung | je Account | Selbstkosten |
4.2 | CMS-Hotline, Support | bis 30 Minuten | gebührenfrei |
ab 30 Minuten | Selbstkosten | ||
5 Bereitstellung von Computerräumen und von Räumen mit Spezialausrüstung |
|||
5.1 | PC-Saal | je Zeiteinheit | IT-Raumnutzungsformel |
5.2 | Schulungsräume | je Zeiteinheit | IT-Raumnutzungsformel |
5.3 | Vortrags- und Demoräume | je Zeiteinheit | IT-Raumnutzungsformel |
5.4 | Sonderarbeitsplätze | je Zeiteinheit | IT-Raumnutzungsformel |
5.5 | Videoschnittplätze | je Zeiteinheit | IT-Raumnutzungsformel |
6 Netzbasierende Dienste |
|||
6.1 | Web-Gestaltung | je Stunde | Selbstkosten |
6.2 | Elektronisches Publizieren | je Stunde | Selbstkosten |
6.3 | Videokonferenzen | je Stunde | Selbstkosten |
6.4 | Streaming | je Stunde | Selbstkosten |
7 Video- und Audiobereich |
|||
7.1 | Aufnahme | je Stunde | Selbstkosten |
7.2 | Bearbeitung | je Stunde | Selbstkosten |
7.3 | Komprimierung und Formatwandlung | je Stunde | Selbstkosten |
7.4 | DVD Produktion | je Stunde | Selbstkosten |
7.5 | MAZ-Kopien | je Stunde | Selbstkosten |
8 Computergrafik und Bildbearbeitung |
|||
8.1 | Grafikerstellung | je Stück | Selbstkosten |
8.2 | Grafikbearbeitung | je Stunde | Selbstkosten |
8.3 | Bildbearbeitung | je Stunde | Selbstkosten |
9 Print- und Scandienst |
|||
9.1 | Scan | je Stunde | Selbstkosten |
9.2 | Druck (DIN A4) | je Seite schwarz/weiß | 0,05 EUR |
je Seite Farbe | 0,15 EUR | ||
9.3 | Filmbelichtung | je Stück | Selbstkosten |
10 Visualisierung und Animation |
|||
10.1 | Visualisierung | je Stunde | Selbstkosten |
10.2 | Animation | je Stunde | Selbstkosten |
11 Multimediaanwendungen |
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11.1 | Projekterarbeitung | je Stunde | Selbstkosten |
11.2 | Authoring | je Stunde | Selbstkosten |
12 Persönliche Einzelberatung |
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12.1 | Beratung zu Installation und Nutzung von PC-Software | je Stunde | Selbstkosten |
12.2 | Beratung zu Informationssystemen | je Stunde | Selbstkosten |
12.3 | Beratung zu Betriebssystemen | je Stunde | Selbstkosten |
12.4 | Beratung zur Nutzung grafischer Ein- und Ausgabegeräte | je Stunde | Selbstkosten |
12.5 | Beratung zur Nutzung des Videoarbeitsplatzes | je Stunde | Selbstkosten |
12.6 | Beratung zu spezieller Anwendungssoftware | je Stunde | Selbstkosten |
12.7 | Beratung zum Office-Paket | je Stunde | Selbstkosten |
12.8 | Beratung zu Datenbanken | je Stunde | Selbstkosten |
12.9 | Beratung zu Computer-Viren | je Stunde | Selbstkosten |
12.10 | Beratung zu Publikationsvorhaben und Reihen | je Stunde | Selbstkosten |
13 Weiterbildung |
|||
13.1 | Lehrgänge zu Betriebssystemen | je Tag | Selbstkosten |
13.2 | Lehrgänge zu Rechnernetzen | je Tag | Selbstkosten |
13.3 | Lehrgänge zu WWW | je Tag | Selbstkosten |
13.4 | Lehrgänge zur Sicherheit in Netzen | je Tag | Selbstkosten |
13.5 | Lehrgänge zu Anwendungssoftware | je Tag | Selbstkosten |
13.6 | Lehrgänge zum elektronischen Publizieren | je Tag | Selbstkosten |
14 Planungs- und Entwicklungsarbeiten |
|||
14.1 | Entwicklung von DV-Konzepten (Finanzen, Ausstattung, Standards, Schulungen, Sicherheit...) | je Stunde | Selbstkosten |
14.2 | Netzplanung, Netzaufbau und -ausbau | je Stunde | Selbstkosten |
14.3 | Entwicklung von DV-Anwendungssystemen | je Stunde | Selbstkosten |
14.4 | Erstellung von Datenbankanwendungen | je Stunde | Selbstkosten |
14.5 | Multimediaanwendungen | je Stunde | Selbstkosten |
14.6 | IuK-Planungen aller Art | je Stunde | Selbstkosten |
14.7 | Ausstattungsfragen | je Stunde | Selbstkosten |
15 Andere Dienstleistungen |
|||
15.1 | Havarie-, Backuplösungen | je Stunde | Selbstkosten |
15.2 | Erstellung von Gutachten | je Stunde | Selbstkosten |
15.3 | Hosting von digitalen Publikationsvorhaben | je Publikation | Selbstkosten |
Berechnungsgrundlagen:
1. Gebühren für Räume mit IT-Spezialausrüstung (IT-Raumnutzungsformel)
GebührRaum = | entgelt_hu + Anteil_Gerätenutzung + Personalkostenpauschale |
entgelt_hu: | Entgelt lt. "Raumnutzungs- und Entgeltordnung der Humboldt-Universität" |
Anteil_Gerätenutzung: | Es werden die Gesamtkosten der vorhandenen IuK-Technik bei 40 Wochenstunden und 20 % Abschreibung pro Jahr zum Ansatz gebracht (Faktor 1/260) |
Personalkostenpauschale: | 20 EUR pro Woche (4 EUR pro Tag) |
2. Gebührenberechnung nach Selbstkosten
Die Berechnung der Selbstkosten wird nach dem Verfahren der
Vollkostenrechnung vorgenommen. Dabei findet das Prinzip der
Durchschnittsbildung Anwendung. Die anfallenden Kosten (inkl.
Abschreibungskosten) werden auf die Kostenträger (Dienstleistung)
verteilt.
+ Anteil_Sachkosten
+ Anteil_Umlage_aus_HU
+ Anteil_Gerätenutzung
= GebührDienstleistung
Anteil_Personalkosten: | Personalkosten werden auf Basis der Durchschnittssätze der HU berechnet; Anteile der an der Dienstleistung beteiligten Personen |
Anteil_Sachkosten: | Anteil der Sachkosten der ZE CMS der an der Dienstleistung beteiligten Personen |
Anteil_Umlage_aus_HU: | Anteil der ZE CMS an den Ausgaben der HU (Miete, Bewirtschaftungsausgaben, Anteile Verwaltung; auf der Basis von Umlagerechnung des Kennzahlensystems) |
Anteil_Gerätenutzung: | Anteil des Geräteeinsatzes unter Berücksichtigung der Abschreibungssätze der AfA-Tabellen5 |
Teil B:
Gebühren für bibliothekarische Dienste
an der Humboldt-Universität zu Berlin
Nr. | Gegenstand/ Dienstleistung | Bemessungseinheit | Bemessungsgrundlage/Gebühr |
1 Versäumnisse |
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1.1 | Überschreitung der Leihfrist bzw. nicht beachtete Rückgabeforderung ab 5. Tag (einschließlich gegebenenfalls anfallender Portokosten bei Postversand) | je Medium | 2,00 EUR |
1.2 | Mahnung gemäß 1.1 ab 19. Tag (einschließlich gegebenenfalls anfallender Portokosten bei Postversand) | je Medium | 5,00 EUR |
1.3 | Mahnung gemäß 1.1 ab 33. Tag (inkl. Portokosten) | je Medium | 13,00 EUR |
2 Reparatur/Ersatz |
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2.1 | Ersatz eines Benutzerausweises | je Ausweis | 5,00 EUR |
2.2 | Ersatz von Schließfachschlüsseln | je Schlüssel | 20,45 EUR |
2.3 | Reparatur beschädigter Medien | je Medium | Reparaturkosten + 20,45 EUR |
2.4 | Ersatz verlorengegangener Medien | je Medium | Beschaffungskosten + 20,45 EUR |
3 Reprografische Eigenleistungen |
|||
3.1 | Rückvergrößerung von Mikrofilmen | je DIN A4 Kopie | 0,10 EUR |
je DIN A3 Kopie | 0,25 EUR | ||
3.2 | Ausdrucke an DV-Arbeitsplätzen | je DIN A4 Blatt | 0,05 EUR |
4 Reprografische Dienstleistungen |
|||
4.1 | Direktkopie von Originalwerken | je DIN A4 Kopie | 0,15 EUR |
je DIN A3 Kopie | 0,25 EUR | ||
je DIN A4 Transparentfolie | 0,50 EUR | ||
4.2 | Kopien bestandsgeschützter Werke | je DIN A4 Kopie | 2,00 EUR |
je DIN A3 Kopie | 4,00 EUR | ||
4.3 | Rückvergrößerung von Mikrofilmen | je DIN A4 Kopie | 0,25 EUR |
je DIN A3 Kopie | 0,50 EUR | ||
4.4 | Mikrofiches (MF) DIN A6 Neuanfertigung | je MF | 10,20 EUR |
4.5 | Mikrofiches (MF) DIN A6 Duplikat | je MF | 2,05 EUR |
4.6 | Aufnahmen auf Mikro-Rollfilm (35 mm) | Mindestgebühr | 1,00 EUR |
je Aufnahme | 0,15 EUR | ||
je Aufnahme von Vorlagen größer als DIN A3 | 0,40 EUR | ||
4.7 | Rollfilmkopie (35 mm) | bis laufende 5 m je Meter | 2,05 EUR |
für jedes weitere laufende Meter | 1,00 EUR | ||
4.8 | Ausdrucke aus Dateien | je DIN A4 Blatt | 0,10 EUR |
4.9 | Anfertigung von Scans | Mindestgebühr | 1,00 EUR |
je DIN A4 Seite | 0,20 EUR | ||
je DIN A3 Seite | 0,30 EUR | ||
4.10 | Ausgabe auf Diskette | je Diskette | 0,50 EUR |
4.11 | Ausgabe auf CD-Rom | je CD-ROM | 2,50 EUR |
4.12 | Gebühren für die nicht kommerzielle Nutzung von digitalen Bildern, die Bestandteil der Sonderbestände sind | je Bilddatei | 5,00 EUR |
4.13 | Gebühren für die kommerzielle Nutzung von digitalen Bildern, die Bestandteil der Sonderbestände sind bei einer Auflage bis 1000 Drucken | je Bilddatei | 10,00 EUR |
bei einer Auflage von über 1000 Drucken | je Bilddatei | 20,00 EUR | |
5 Fernleihe |
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5.1 | Vermittlung und Lieferung eines Mediums im regionalen, nationalen und internationalen Leihverkehr | lt. Gebührenregelung des Leihverkehrs | |
6 Dokumentenlieferung |
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6.1 | Versand von Originalliteratur | je Bestellung | 7,00 EUR |
6.2 | Vermittlung und Lieferung von Literatur über Dokumentlieferdienste | Lt. Gebührenordnungen dieser Dienste | |
6.3 | Versand von Originalliteratur im Rahmen der Sondersammelgebiete | je Bestellung | 7,00 EUR |
6.4 | Elektronische Dokumentenlieferung per Mail | je Auftrag | entstandene Kosten |
7 Auskünfte/Recherchen |
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7.1 | Schriftliche Literaturauskünfte, die bis zu 10 Minuten Bearbeitungszeit benötigen | je Bestellung | gebührenfrei |
7.2 | Schriftliche Literaturauskünfte, die mehr als 10 Minuten Bearbeitungszeit benötigen, für jeweils 20 Minuten Bearbeitungszeit | je Bestellung | 15,00 EUR |
7.3 | Auftragsrecherchen in kostenpflichtigen, externen Datenbanken | Grundgebühr | 25,00 EUR + entstandene Kosten |
7.4 | Einfache Datenbank- und Online-Recherchen bis zu 10 Minuten, bis zu 5 Suchbegriffen in max. 2 Datenbanken | Recherche-Ergebnis mit max. 20 Nachweise | 15,00 EUR |
1 Die Gebühren
des Archivs sind in der jeweils gültigen "Gebührenordnung des
Universitätsarchivs der Humboldt-Universität zu Berlin" gesondert
geregelt.
2 Der Begriff
"Benutzender" wird im Sinne dieser Ordnung synonym sowohl für
benutzungsberechtigte Damen und Herren als auch für Einrichtungen
verwendet.
3 § 8 Grundsätze
für die Bemessung von Gebühren und Beiträgen
4
Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter
5
Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, Nr. 24/2004 (14. Juni 2004)