Hausordnung (Entwurf)
für das Objekt Erwin Schrödinger-Zentrum, Rudower Chaussee 26, vom 01.
September 2004
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder der HU und Besucher im
gesamten Gebäude und den angrenzenden Wegen. Sie tritt mit der
Unterschrift durch den Direktor des Computer- und Medienservices in
Kraft.
2. Allgemeine Bestimmungen
- Störungen, Havarien und Schäden am Gebäude sind umgehend dem Störungsdienst der
HU zu melden.
- Für Kleinreparaturen ist direkt der Hausmeister zu
informieren.
(Briefkasten Kellereingang oder per E-Mail:
heiko.menge@staff.hu-berlin.de)
- Außerhalb der Arbeitsräume/Lagerräume (Zugänge, Treppen,
Parkflächen etc.) und auf Fluren dürfen keine Gegenstände längere Zeit
abgestellt oder gelagert werden.
- Die Verschwendung von Wärme, Elektroenergie und Wasser ist zu
vermeiden.
- Für eine ausreichende Belüftung der Räume ist zu sorgen. Türen und
Fenster sind bei Abwesenheit oder Unwetter geschlossen zu halten (der
außen angebrachte Sonnenschutz wird bei Sturm und/oder Regen
automatisch hochgefahren).
- Im Müllraum im Erdgeschoss, Zugang über Brook-Taylor-Straße,
befinden sich Container für Müll, Papier und Grüner Punkt zur
Entsorgung. Das Ablegen von Müll außerhalb der Container muss mit dem
Hausmeister vereinbart werden.
- Leere Tonerkartuschen, leere Farbpatronen, nicht mehr benötigte
Datenträger (Disketten, CDs) und anderer Computermüll sind in der
Benutzerberatung des CMS abzugeben.
- Plakate, Mitteilungen etc. dürfen nur an den dafür vorgesehenen
Stellen (Pinnwände, Schaukästen) angebracht werden. Insbesondere ist
das Bekleben von Glasflächen, Türen und Wänden untersagt.
3. Betreten des Hauses / Schließzeiten
- Allen berechtigten Personen werden Zutrittskarten ausgehändigt, mit
denen sie in der Arbeitszeit das Haus über die Eingänge Rudower
Chaussee und Brook-Taylor-Straße betreten können. Die Zutrittskarten
sind sorgfältig aufzubewahren. Der Verlust ist umgehend der
Benutzerberatung des CMS mitzuteilen (Tel.: 2093 70000).
- Für die Öffentlichkeit ist das Gebäude montags bis freitags von
7:30 bis 20:00 Uhr und sonnabends von 11:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In
dieser Zeit sind alle Eingänge des Hauses geöffnet. Außerhalb dieser
Zeit ist das Gebäude verschlossen.
- Für einzelne Bereiche des Hauses können gesonderte Öffnungszeiten
und Zutrittsregelungen gelten.
- Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Hauses verfügt über
ein persönliches Schlüsselfach. Dieses Fach kann nur mit Hilfe der
Zutrittskarte geöffnet werden.
- Für alle Hörsäle und Seminarräume gibt es gesonderte
Schlüsselfächer. Alle berechtigten Dozenten haben Zugang zu diesen
Schlüsselfächern.
- Alle anvertrauten Schlüssel für jegliche
Räumlichkeit des Hauses sind vor dem Verlassen des Hauses stets in den dafür vorgesehenen
Schlüsselfächern zu deponieren.
- Hörsäle und Seminarräume sind nach den Lehrveranstaltungen zu
verschließen.
- Ohne Gefahr dürfen weder Hausalarm- oder Feuerwehrauslöser betätigt
noch die Notausgänge benutzt werden.
- Das Mitnehmen von Tieren und Fahrzeugen ins Haus ist nicht
gestattet.
4. Befahren des Grundstückes
- Das Befahren, Halten und Parken hat nur auf den gekennzeichneten
Flächen zu erfolgen.
- Fahrzeuge dürfen nur während der zum Auf- und Abladen
erforderlichen Zeit auf der gekennzeichneten Fläche in der
Brook-Taylor-Straße verbleiben.
- Fahrräder sind grundsätzlich an den Fahrradständern abzustellen und
vom Nutzer zu sichern. Das Abstellen im Haus, an Hauswänden und Bäumen
ist untersagt.
- Für Rollstuhlfahrer sind 4 Parkplätze in der Brook-Taylor-Straße
vorgesehen.
- In der Brook-Taylor-Straße befinden sich zwei gekennzeichnete
Parkplätze, deren Benutzung ausschließlich den CMS festgelegt
wird.
5. Rauchverbot
- Das Rauchen und jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist im gesamten
Haus nicht gestattet.
- Über Rauchgenehmigungen in Mitarbeiterräumen entscheiden die Leiter
der Einrichtung.
6. Essen, Trinken, Telefonieren, Fotografieren
- An allen öffentlichen Computerarbeitsplätzen ist das Essen und
Trinken nicht gestattet.
- Vor dem Betreten des Lesesaals sind Taschen, Jacken und Mäntel in
der Garderobe wegzuschließen. Dies gilt auch, wenn auf diesem Wege nur
die Computerpools aufgesucht werden.
- In der Bibliothek und in allen Computerpools ist das Essen, Trinken
(außer farblose Getränke in verschließbaren Flaschen für den
Eigenbedarf) nicht gestattet.
- In der Bibliothek ist
- das Fotografieren und Filmen nur für private Zwecke gestattet.
- zum Fotografieren oder Filmen für nicht private Zwecke eine
Erlaubnis von der Leitung der Bibliothek einzuholen.