Ordnung zum Zutritt zu Räumen des CMS mit besonderen Sicherheitsanforderungen
ZE Computer- und Medienservice
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Diese Ordnung enthält Festlegungen für Räume mit besonderen Sicherheitsanforderungen des Computer- und Medienservice (CMS) zur Wahrung der Sicherheit in Bezug auf unberechtigte Benutzung, physikalische Unversehrtheit, Vandalismus und Nachvollziehbarkeit der Benutzung.
- Räume mit besonderen Sicherheitsanforderungen des CMS sind Rechnerräume, Speicherräume, Datenarchive, Kommunikationsräume und sonstige hochwertige Technikräume oder sicherheitsrelevante Bereiche (Anlage 1).
§ 2 Zutrittsberechtigungen zu Räumen mit besonderen Sicherheitsanforderungen
- Es besteht grundsätzlich keine Zutrittsberechtigung zu Räumen mit besonderen Sicherheitsanforderungen.
- Raumverantwortliche haben Zutrittsberechtigung zu Räumen mit besonderen Sicherheitsanforderungen.
- Raumverantwortliche können eine Zutrittsberechtigung zu Räumen mit besonderen Sicherheitsanforderungen erteilen.
- Eine Zutrittsberechtigung wird nur zur unmittelbaren Erfüllung der Arbeitsaufgaben erteilt.
§ 3 Zutritt zu Räumen mit besonderen Sicherheitsanforderungen
- Personen mit Zutrittsberechtigung ist der Zutritt zu Räumen mit besonderen Sicherheitsanforderungen gestattet.
- Der Zutritt zu Räumen mit besonderen Sicherheitsanforderungen durch Mitarbeiter/innen der Humboldt-Universität ohne Zutrittsberechtigung erfolgt ausschließlich in Verantwortung eines Raumverantwortlichen.
- Mitgliedern von Fremdfirmen oder sonstigen Personen ohne Zutrittsberechtigung, die nicht unter Abs. 2 fallen, ist der Zutritt zu Räumen mit besonderen Sicherheitsanforderungen nur dann zu gewähren, wenn dieser
- von einem Raumverantwortlichen befürwortet ist,
- angekündigt ist,
- der Beginn bei einem Raumverantwortlichen angemeldet ist und
- das Verlassen des Raumes bei einem Raumverantwortlichen angezeigt wird.
- Alle Personen ohne Zutrittsberechtigung, die sich in einem Raum mit besonderen Sicherheitsanforderungen ohne Begleitung eines/r CMS-Mitarbeiters/in entspr. §4 aufhalten, haben sichtbar eine Berechtigungskarte zu tragen. Diese ist bei den Raumverantwortlichen erhältlich. Beginn und Ende der Anwesenheit im gesondert gesicherten Raum ist im Raumbuch nachzuweisen.
§ 4 Mitnahme in Räume mit besonderen Sicherheitsanforderungen
- Zutrittsberechtigten ist die Mitnahme von CMS-Mitarbeitern/innen gestattet.
- Ausschließlich mit Befürwortung durch eine der folgenden Personen ist Zutrittsberechtigten die Mitnahme von anderen Personen in Räume mit besonderen Sicherheitsanforderungen gestattet:
- der/die Direktor/in des CMS,
- Abteilungsleiter/innen,
der/die Leiter/in der Arbeitsgruppe EPub oder- Raumverantwortliche.
§ 5 Ausnahmen und abweichende Regelungen
- Zur Behandlung von Havariefällen ist ein von § 3 abweichende Zutritt durch Angehörige des CMS über den Wachschutz möglich. Eine Zutrittserlangung aus anderen Gründen ist nicht zulässig. Ein außerordentlicher Zutritt ist unverzüglich einem Raumverantwortlichen mitzuteilen. Beginn und Ende der Anwesenheit im gesondert gesicherten Raum ist im Raumbuch nachzuweisen.
- Über Ausnahmen zu dieser Ordnung entscheiden der/die Direktorin des CMS oder ein Raumverantwortlicher.
§ 6 In-Kraft-Treten
- Diese Ordnung tritt mit Beschluss durch den Rat des Computer- und Medienservice am 24.04.2006 in Kraft.
Anlage 1:
Raumverantwortlichkeiten (Stand 13. August 2015)
Raum mit besonderen Sicherheitsanforderungen | Raumnummer | Raumverantwortlich |
---|---|---|
Erwin Schrödinger-Zentrum | ||
Rechnerraum | 2’316 | Herr Rohde Herr Olzog Herr Roth |
Kommunikationsraum und Verteilerräume | 2’313 | Herr Rohde Herr Olzog Herr Roth |
Speicherraum | 2’315 | Herr Olzog Herr Roth Herr Sittel |
Providerverteiler | 0’316 | Herr Rohde Herr Olzog Herr Roth |
Hauptgebäude UdL6 | ||
Rechnerraum und Verteilerräume | RR 1066 | Herr Bachmann Herr Roth |
Providerverteiler | im Keller | Herr Rohde Herr Bachmann Herr Olzog Herr Roth |